Die Schweiz ist ja eigentlich das perfekte Land, nur das Meer fehlt!
Aber die Schweizer Seen und Flüsse können ja auch einiges bieten. Vor 2 Wochen war ich zum Beispiel auf der Limmat "böötle". "Böötle" ist ein schweizerdeutscher Ausdruck, welcher eigentlich bedeutet, mit einem Schlauchboot, Schwimmreifen oder Luftmatratze sich im Wasser treiben zu lassen.
Dieses Abenteuer kostet dich im Idealfall keinen Rappen. Du brauchst nur ein Zugticket (was du ja vielleicht schon besitzt) und eine aufblasbares Gefährt. Wenn du kein trendy Gummi-Einhorn oder einen "Zürisee-Reifen" (keine Werbung,aber so ein Reifen kostet nur 10 CHF) besitzt, kannst du dies sehr günstig überall kaufen oder mal in deinem Bekanntenkreis rumfragen. Die meisten haben so was doch irgendwo im Keller vergraben. (Beachte die Aktualisierung ganz unten im Beitrag über das Thema Sicherheit und Vorschriften)
Sonstige Dinge, die ganz praktisch sind:
-Wasserfester Beutel (damit deine Kleidung, Handy und Zugticket trocken bleiben)
-Getränke
-Snacks
-Sonnencreme
-Sonnenbrille (nimmt nicht deine Teuerste mit)
-Spritzfeste Musikbox
-Freunde, die den Spass mitmachen
Der Start befindet sich mitten in der Stadt Zürich. Dafür fährst du mit dem Zug am besten zur "Hardbrücke" da läufst du ein paar Minuten bis zur Limmat. An einem schönen Tag wirst du bestimmt nicht der einzige sein, der seine Gummiente ausführt.
Kleiner Tipp: Deinem Einhorn kannst du auf dem Weg von der Zugstation an die Limmat an der Auto-Waschanlage die nötige Luft einpumpen und im Coop Pronto kannst du dich mit Verpflegung eindecken.
Beim Wipkingerplatz kannst du alles bereit machen und einfach ins Wasser steigen. Creme dich unbedingt mit wasserfester Sonnencreme ein, denn du bist die ganze Zeit der Sonne ausgesetzt.
Nun kann der Spass losgehen. Unterwegs trifft auf die verrücktesten Luftmatratzen und Schlauchboot-Zusammenstellungen. Nach einigen Minuten kommt dann die Höngger Wehr. Es wird immer wieder gewarnt, dass man bald auf der linken Seite aus dem Wasser muss. Achte dich bei starker Strömung darauf, dass du früh genug links hältst und rechtzeitig aus dem Wasser kommst. Dann musst du dein Schlauchboot kurz aus dem Wasser nehmen, über 2 Absperrungen tragen und du kannst nach der Wehr wieder ins Wasser springen.
Langsam wirst du merken, wie du aus der Stadt kommst, denn es werden weniger Häuser und die Ufer werden grüner. Nun kannst du es dir gemütlich machen und dich treiben lassen.
Endstation ist dann in Dietikon. Auch hier wird immer wieder gewarnt, dass man bald raus muss und hier ist dann wirklich Schluss. Du kannst bei der Badi, direkt am Bahnhof aus dem Wasser, dort auf der Wiese alles zusammenpacken und dann am Bahnhof den Zug zurück nach Zürich nehmen.
Die ganze Fahrt dauert je nach Strömungen 2-2.5 Stunden und kostet dich im Idealfall keinen Rappen.
Natürlich kann man nicht nur auf der Limmat böötlen, es gibt noch viele weitere Flüsse in der ganzen Schweiz, wo es sich anbietet sich im Wasser treiben zu lassen.
Sei auf jeden Fall vorsichtig und halte dich möglichst nah am Ufer auf, denn es gibt immer wieder Unfalle auf dem Wasser beim Böötlen, ganz ungefährlich ist das Vergnügen also nicht. Besonders bei der Wehr kann man in die Wasserwalze gelangen, wenn man nicht früh genug aussteigt! Falls viele Boote unterwegs sind, halte genug früh am linken Ufer und versuche dich irgendwo festzuhalten und dann möglichst schnell aussteigen, damit es keinen Stau gibt beim Aussteigen.
Auch der Alkoholpegel sollte möglichst schwach gehalten werden, damit du im Notfall auch entsprechend reagieren kannst. Achte auch unbedingt auf deinen Sonnenschutz!
Achtung seit 2020 hat die Polizei die Möglichkeit, Nichteinhalten der Vorschriften zu büssen. Da ich persönlich selbst nicht alles genau verstanden habe, wie es kommuniziert wurde und auch die Stadt- wie auch Kantonspolizei Zürich nicht wirklich eine abschliessende Auskunft geben konnten, habe ich mich beim BAV (Bundesamt für Verkehr) informiert.
Was ich euch empfehlen würde, was aber offiziell nur für Boote Pflicht wäre: Schreibe dein Wassergefährt am Besten immer mit deinem Namen, Adresse und Telefonnummer an. So kann die Polizei schnell reagieren, falls sie nur noch dein Einhorn finden und nicht wissen, was mit den Insassen passiert ist.
Betreffend Rettungsweste sieht das Ganze etwas komplizierter aus.
Für Schlauchboote auf Flüssen schreibt die Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (Binnenschifffahrtsverordnung, BSV, SR 747.201.1; https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19780252/index.html ) vor, dass für jede an Bord befindliche Person ein Einzelrettungsmittel vorhanden sein muss. Die Verpflichtung, über solche Rettungsmittel zu verfügen, betrifft die Gebiete, die als gefährlicher als andere gelten und in denen die Rettung komplizierter ist, nämlich insbesondere Flüsse und Kanäle sowie auf dem offenen See. Werden diese Schiffe in der inneren (bis zu 150 m) und äußeren (bis zu 300 m) Uferzone der Seen eingesetzt, sind sie von der Verpflichtung zum Mitführen von Einzelrettungsmitteln ausgenommen.
Diese Vorschrift gilt für Schlauchboote, die aus mehreren Luftkammern bestehen und weniger als 4 m messen, Ruderboote sowie wettkampftaugliche Wassersportgeräte wie Kajaks, Kanus, Rafts, usw. (siehe Art. 134 Abs. 4bis Bst. a BSV).
Gemäss Art. 134 Abs. 1, 2 und 3 BSV gelten Rettungswesten mit Kragen und Rettungsringe als Einzelrettungsmittel; sie müssen mindestens 75 N Auftrieb haben. Aufblasbare Rettungswesten können eine automatisch oder manuell betätigte Aufblasvorgang haben. Bitte beachten Sie, dass bei wettkampftauglichen Wassersportgeräten weniger sperrige Schwimmhilfen nach SN EN 12402-5:2006 zugelassen sind (siehe Art. 134aAbs. 2, 3 und 4 BSV).
Kurz: Auf Booten muss eine Rettungsweste für jede Person an Bord sein. Das Tragen von Rettungswesten ist eine Frage der individuellen Verantwortung. Sicherheit, insbesondere in Gewässern mit grösseren Risiken, kann nur gewährleistet werden, wenn Rettungswesten tatsächlich getragen werden.
Was aber, wenn ich mit meinem Flamingo oder Luftmatraze auf dem Fluss unterwegs bin?
Hierzu bekam ich folgende Antwort:
Aufblasbare Matratzen, aufblasbare Tiere und andere aufblasbare Vorrichtungen, auch wenn sie groß sind und selbst wenn sie mehrere Luftkammern haben, gelten als Strandboote (vgl. Art. 2 Abs. 1 Bst. a Ziff. 20 BSV). Im Gegensatz zu Schiffen, und insbesondere zu den oben genannten Booten, sind solche Strandausrüstungen nicht zur Fortbewegung, sondern zum Baden bestimmt und sollten nicht auf Flüssen und Kanälen eingesetzt werden. Sie gelten nicht als Schiffe und sind daher von der Pflicht zum Mitführen von Einzelrettungsmitteln (Artikels 134 Abs. 4bis Bst. a der BSV) nicht betroffen. Auch hier gilt die Eigenverantwortung, wo Menschen sich mit Strandbooten bewegen.
Mit einer aufblasbaren Matratze habt ihr keine Vorschriften zu beachten, aber es liegt natürlich in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen.
Seid euch bewusst, dass es immer mal wieder Unfälle beim Bööteln gibt und diese nicht immer gut ausgehen. Und denkt jederzeit an euch und eure Sicherheit.
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