Abmelden aus der Schweiz

Lange habe ich überlegt, ob ich mich abmelden soll oder nicht. Schlussendlich habe ich mich dafür entschieden, mich in der Schweiz abzumelden. (Beachte bitte das "Update" am Ende dieses Berichts) Ausschlaggebender Punkt war die Krankenkasse. Hätte ich mich nicht abgemeldet, hätte ich ca. CHF 5000.- im Jahr für die Schweizerkrankenversicherung bezahlt. Bei STA-Travel Österreich bezahle ich für die Krankenversicherung inkl. vers. Zusatzversicherungen nur um die CHF 800.- pro Jahr.

Hier möchte ich dir die Vor- und Nachteile auflisten, welche für mich eine Rolle spielten. Zudem erkläre ich dir, wie du bei einer Abmeldung vorgehen musst.

Vorteile

  • keine Steuern zahlen in der Zeit der Abwesenheit
  • keine Verpflichtungen mehr in der CH
  • keine Schweizer Krankenkasse zahlen
  • ungebunden in jeglicher Hinsicht
  • niemand muss deine Steuererklärung in deiner Abwesenheit ausfüllen
  • keine Wehrpflicht

Nachteile

  • administrativer Aufwand
  • alle Steuern müssen beglichen sein
  • keine Schweizer Krankenkasse möglich (Reisekrankenkasse suchen)
  • AHV Beiträge müssen nachträglich nachbezahlt werden, damit keine Lücke entsteht

 

  • Wehrpflichtige haben zusätzlich folgende Pflichten:

              Regelung der Dienstpflicht

              Regelung der Schiesspflicht

              Bezahlen von Wehrpflichtersatz

              Abgabe der Ausrüstung/ Waffe


Vorgehen bei einer Abmeldung

Beginne mit der Abmeldung bereits ca. 2 Monate im Voraus.

  • geh auf deiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung vorbei und erkundige dich genau
  • Erkundige dich beim Militär, wenn du wehrpflichtig bist, wie das genaue Vorgehen ist
  • die Steuererklärung muss im Voraus ausgefüllt werden und alle Steuern sollten vor deiner Abreise bezahlt sein
  • 1,5 Monate im Voraus kannst du dich definitiv bei deiner Gemeinde / Stadt abmelden und du erhältst eine Bestätigung
  • Schriftliche Kündigung an deine Krankenkasse inkl. der amtlichen Bestätigung
  • Sämtliche Kündigungen erledigen (Mit der amtlichen Bestätigung solltest du alle Abo's etc. fristlos künden können)
  • Erkundige dich bei der AHV/IV-Stelle, wie du vorgehen musst, damit du im Alter keine Kürzungen in Kauf nehmen musst. (Du hast 5 Jahre Zeit, die entstandenen Lücken zu bezahlen)

 

Sobald du wieder zurück in die Schweiz kommst, musst du dich innerhalb 14 Tagen wieder am neuen Wohnort anmelden und eine neue Krankenkassenpolice abschliessen. Um die AHV-Beiträge nachzuzahlen musst du ein Formular bei der AHV Stelle ein Fragebogen für "nichterwerbstätige" (vom Kanton ZH: https://www.svazurich.ch/pdf/025.001.pdf) ausfüllen und so wird berechnet, was du noch nachzahlen musst. (Dazu benötigst du die letzte Lohnabrechnung, die Steuererklärung, wie auch einen Reisenachweis. Diese Dokumente also unbedingt aufbewahren!!)

Update Juni  2018

Mittlerweile habe ich schon öfters gehört, dass das nicht mehr so einfach geht mit dem Abmelden, denn es gibt (schon seit längerem) ein Gesetz, welches besagt, dass man im Ausland fest angemeldet sein muss, um sich von der Krankenkasse abmelden zu dürfen.

Ich glaube, entweder hast du Glück und der Mitarbeiter bei der Krankenkasse, welcher dein Fall bearbeitet, akzeptiert das oder du hast Pech und es wird nicht akzeptiert.

 

Als Tipp geben kann, falls es mit der Abmeldung nicht klappt, dass du nicht so viel Prämien zahlen musst:

Frag bei der Versicherung nach, ob du die Zusatzversicherung sistieren/pausieren kannst. Somit müsstest du nur die Grundversicherung bezahlen plus eine kleine Gebühr fürs Sistieren.


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